Hier geht es zur Haupseite

Impressum

Datenschutzerklärung




Optionen private Krankenversicherung PKV

Bessere steuerliche Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge ab 1.1.2010 Optionen und Umstellungsmöglichkeiten in der privaten Krankenversicherung

Der Trend der Kunden in der PKV geht dahin, Beiträge zu sparen. Die Angestellten, nachdem man derzeit den höchsten Beitragssatz aller Zeiten in der gesetzlichen Kasse hat, und davon genug hat. Die Selbständigen, nachdem die wirtschaftliche Lage viele dazu zwingt, knapper zu kalkulieren. Wenn möglich, erreicht man das gerne mit guten Leistungen. Aber die Bereitschaft steigt auch, die Leistungen niedrig zu halten, etwa ähnlich der gesetzlichen Kasse. Sowohl in Teilen, als auch recht komplett. Dadurch können erhebliche Senkungen erreicht werden, wie 100,- bis 150,- Euro monatlich, und auch mehr pro Monat. Solche Tarife nennt man dann Einsteiger-Tarife, Existenzgründer-Tarife, Grundlagenschutz, oder auch Basisschutz. Letzteres sollte jedoch nicht mit dem vom Gesetzgeber veranlaßten Basistarif verwechselt werden, der für normale Bürger sehr teuer ist (570,- Euro).

Allerdings ist damit auch oft der Wunsch verbunden, später, wenn man die Leistungen eher braucht, den Versicherungsschutz aufzuwerten. Was aber, wenn man dann bereits krank ist? Es gibt dafür verschiedene Lösungsansätze.

Optionen:

Gerade bei den sparsamen Einsteiger-Modellen werden oft (und beim jeweiligen Tarif standardmäßig) Optionen angeboten. Diese Optionen bedeuten, daß man zu festgelegten Zeitpunkten garantiert in bestimmte bessere Tarife umstellen kann. Diese Garantie kann einem nicht genommen werden, auch wenn man sehr ernsthaft erkrankt ist (Krebs, Herzinfarkt, psychische Behandlung etc.). Dies ist selbst bei jüngeren Menschen doch ein sehr beruhigender Faktor. In solchen Fällen ist man dann auf diese festgelegten Zeitpunkte angewiesen. Es gibt dabei Tarife mit nur einem Optionszeitpunkt, wie z.B. 3 Jahre später, 4 Jahre, 5 Jahre später (nach Beitritt). Das ist die häufigste Möglichkeit. Nicht wenige Tarife sehen auch 2 Zeitpunkte vor, wie z.B. 3 Jahre und 5 Jahre später. Daß die Option noch sehr viel später nutzbar ist, hat man eher selten. Der Zeitpunkt ist bisher fast nie frei wählbar. Manche Tarife sehen jedoch außer 1-2 Zeitpunkten einen weiteren Zeitpunkt vor, den sie bei Abschluß frei wählen k önnen, der dann aber fixiert ist. 1 Versicherer sieht die Option zu allen 5 vollendeten, runden Jahren vor, also z.B. mit 35, 40, 45, 50 Jahre (nicht später). Dabei muß der Wechsel jedoch 6 Monate vorher angekündigt werden. Der Inhalt des Optionsrechts kann ganz verschieden definiert werden. Es geht dabei evt. um einen Tarif mit kleinerer Selbstbeteiligung, aber auch um das Vorrecht, ohne erneute Risikoprüfung in das 2.Bett mit Chefarzt überzugehen, wenn man bis dahin nur das Mehrbettzimmer hatte. Und eine Aufwertung des Zahnersatzes von 50 bis 60 % auf 75 bis 80 %. Z.T. ist auch ein Tagegeld bis zu einer gewissen Höhe in die Option einbezogen, selbst wenn man bisher keines hatte. Anläßlich der genutzten Option verzichtet der Versicherer üblicherweise neben der Gesundheitsprüfung auf die Wartezeiten. In den ersten 3 Monaten würde die Besserstellung nämlich nur bei Unfall gelten (im Zahnbereich, bei Psychotherapie und Schwangerschaft sind es 8 Monate). Verzichtet der Versicherer auf diese Einschränkung, gilt die Leistung von Anfang an. Allerdings meistens nicht für gerade bereits laufende Behandlungen.

Es gibt auch in der privaten Krankenversicherung auch Tarife, die speziell im Krankenhausbereich einen anderen Lösungsansatz haben: Es wird für einen geringen Mehrbeitrag ein Zusatztarif angeboten, der bei Unfall (manchmal auch bei schweren Erkrankungen) im Krankenhaus 2-Bett mit Chefarzt leistet. Gleichzeitig hat man teilweise die Option enthalten, daß man zu bestimmten Zeitpunkten auf die "volle" Absicherung mit 2-Bett und Chefarzt übergehen kann, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Hier muß man genau auf die Bedingungen dazu achten, da sich die Versicherer hierbei unterscheiden können. Derzeit ist der Zusatzschutz bei Unfall eher als dauerhafte Lösung gestaltet, als typischerweise mit Umstiegsoption.

Die PKV wird hier immer flexibler; es gibt inzwischen auch einen Tarif, der eine besondere Option im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes vorsieht. Dadurch kann der Beitrag für Vater und/oder Mutter reduziert werden, mit dem Anspruch, den alten Tarif später wieder herzustellen. Sogar eine zeitlich befristete Reduktion gibt es, mit der Garantie, nach einer festen Zeit den alten (besseren) Vertragsstand wieder herzustellen. Vermutlich werden ähnliche Tarife bzw. Regelungen am Markt folgen.

Wichtig können auch sonstige Umstellungsvorteile sein, die Versicherer für bestimmte Tarife vorsehen. Es können dabei einzelne Tarife aufgebessert werden, meist individuell vom Zeitpunkt her, wobei der Zieltarif dabei auf eine Möglichkeit begrenzt sein kann, oder es eine ganze Palette an Möglichkeiten gibt. Es kommt ganz darauf an, wie einfallsreich bzw. wie kundenfreundlich ein Versicherer hierbei ist. Einfachere Varianten davon sind, daß bestimmte Versicherer innerhalb derselben Tarifserie beliebige Umstellungen innerhalb der Selbstbeteiligung vorsehen. Also nicht nur höher, auch niedriger.

Diese Szene ist übrigens auch für fachkundige Berater nicht leicht zu überblicken, weil der Punkt Optionen nicht unbedingt in Vergleichsprogrammen vorkommt, oder nicht danach selektiert werden kann. Man braucht also wirklich Jemanden, der das überblickt - mindestens von mehreren Versicherern. Flexible Möglichkeiten solcher Art sind wünschenswert, sollte aber natürlich in Abgrenzung zu anderen Leistungsunterschieden gesehen werden. Dieser Vorteil allein ist nicht unbedingt entscheidend.

Normale Umstellungsmöglichkeiten gibt es auch sonst noch:

Ohne Risikoprüfung:

Eine Reduzierung des Schutzes ist im Prinzip immer möglich (in das Mehrbettzimmer, in geringeren Zahnersatz, höhere Selbstbeteiligung), wogegen eine Rückkehr in den vorher gehabten Tarif meist nur mit Gesundheitsprüfung vorgesehen ist.

Mit Risikoprüfung:

Eine "normale" Aufbesserung des Schutzes ist immer mit neuen Gesundheitsangaben verbunden. Sind diese unkompliziert, ist die Verbesserung selbstverständlich möglich. Jedoch gelten für die Mehrleistungen die Wartezeiten von 3 bzw. 8 Monaten. In dieser Spanne gilt der bessere Schutz nur bei Unfall. Höheres Tagegeld, besserer Krankenhausschutz, höherer Zahnschutz, geringere bzw. keine Selbstbeteiligung, sind davon betroffen.

Spezielle Regelungen gibt es jedoch mitunter im Tagegeld: Bei Umstellungsangeboten des Versicherers (z.B. alle 2 oder 3 Jahre) gibt es keine Risikoprüfung, und auch keine Wartezeiten. Oder bei einer Erhöhungsoption: Verbessert sich das Einkommen, räumen einige Versicherer in den ersten 3 Monaten einen Erhöhungsanspruch ein, ebenfalls ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten. Manche Versicherer haben beide Regelungen, häufiger zumindest eine davon. Überhaupt keine garantierte Aufstockung ist nicht wünschenswert.

Ein weites Feld für eine gute, fachmännische Beratung in der PKV. Wer viel Erfahrung hat, ist hier klar im Vorteil. Wohl dem, der so einen Berater hat. Lesen Sie mehr zum aktuellen Thema Primärarztprinzip in unseren News Welche alternativen Bedandlungsmethoden zahlt ggf. die PKV? Welche Irrtümmer der privaten Krankenversicherung gibt es eigentlich? Wie hoch ist der maximale Zuschuß des Arbeitgebers zur Krankenversicherung? Welche Informationen zur privaten Krankenversicherung muß ich haben? Wie sieht die Situation der Studenten in der privaten Krankenversicherung aus? Wie finde ich eine günstige private Krankenversicherung? Welche Optionen habe ich in der Krankenversicherung private? Wie sieht die Situation Kinder in der PKV aus? Qas muß ich zum Thema Absetzbarkeit der Krankenversicherung im Bereich Steuer wissen? und Informationen zum Asperger Syndrom.